Datum:
Veröffentlicht: 2.3.26
Von:
Unkelbach, Wahlausschussvorsitzender
Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat in unserer Pfarrgemeinde am 1. März 2026
waren 2274_____ Personen wahlberechtigt,
wurden 185______ Stimmzettel abgegeben, wovon 182______ Stimmzettel gültig waren.
Die Namen und die Reihenfolge der Gewählten
und aller weiteren Kandidierenden
Jede wahlberechtigte Person kann beim Wahlausschuss innerhalb von einer Woche nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich einzulegen und zu
begründen.
01. März 2026 Unkelbach, Wahlausschussvorsitzender