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Notbetreuung in Kindergärten

Datum:
Veröffentlicht: 9.4.20
Von:
FAS

Für systemrelevante Berufe

Auch wenn die Kindergärten grundsätzlich geschlossen sind, besteht im Einzelfall die Möglichkeit zur Betreuung.

Aufgrund der neuesten Maßnahmen der bayer. Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus vom 16.3.2020 sind alle Betreuungseinrichtungen in Bayern mindestens bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Damit sich Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, keine Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen müssen, gibt es für diese eine Notversorgung, auch in den Kindergärten St. Theresia und St. Nikolaus.

Derzeit (Stand: 09.04.2020) bedeutet das:

  • Wenn ein Elternteil im Gesundheitswesen (Krankenschwester, Arzt, Apotheke...) oder in der Pflege tätig ist oder
  • Wenn beide Elternteile in der kritischen Infrastuktur (z.B. Feuerwehr, Polizei, Lebensmittelversorgung, Energieversorgung, Medien, Banken, Justiz)

ist die Notbetreuung berechtigt.

Die aktuellen Gesichtspunkte und eine "Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall" erhalten Sie auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auch bei Ihrer Kindergartenleitung melden.