Zum Inhalt springen

Kirchenverwaltungswahl

Kirchenverwaltungswahl 2018
Datum:
Veröffentlicht: 4.6.18
Von:
H-S

17./18. November 2018

Kirche verwalten Zukunft gestalten

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder und der von ihnen gewählte Kirchenpfleger aktiv die finanziellen und baulichen Geschicke der Pfarrei und der Kindergärten St. Theresia und St. Nikolaus. Die Kirchenverwaltung wird von den  Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat sie?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung der Haushaltspläne sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht in der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten.

Wer kann Mitglied der Kirchenverwaltung werden?

Gewählt werden kann, wer der römischkatholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde St. Theresia seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat. Unsere Kirchenstiftung ist nur eine juristische „Person“ - sie braucht Menschen, die für sie handeln. Die Kirchenverwaltung ist weit mehr als nur Geld zählen und Geld verwalten. Die Kirchenverwaltung braucht vielmehr Menschen, die sich mit Sorgfalt und Kreativität den Herausforderungen für die Pfarrgemeinde in unserer Zeit stellen und so den richtigen finanziellen und räumlichen Rahmen für St. Theresia schaffen. Zu entscheiden, was heute und morgen wichtig und finanzierbar ist, verlangt Weitblick und Persönlichkeit.

Deshalb:

Werden Sie Kandidatin oder Kandidat für die Kirchenverwaltungswal´hl am 17./18. November 2018!